Führerscheinklasse C
Der Führerschein Klasse C erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 8 Sitzplätzen.
Beschreibung
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
⇒ mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und
⇒ gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
⇒ mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter
21 Jahre
Voraussetzungen
Klasse B
Einschlüsse
Klasse C1
Befristung
Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweise
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich. Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden: a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin“ 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Unterricht findet an folgenden Tagen statt:
Individuell (Iserlohn) | Nach Absprache |
Individuell (Letmathe) | Nach Absprache |
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